Allgemeine Geschäftsbedingungen | BunBo – Ferienwohnungen

Aquare Charter GmbH, Große Mühlenstr. 24f, 14774 Brandenburg

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und der Aquare Charter GmbH (Vermieterin) über eine Ferienwohnung abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.

1. Vertragsabschluss:

Der Mietvertrag kann wie folgt abgeschlossen werden:

  1. durch Onlinebuchung des Mieters unter Verwendung des von der Vermieterin auf der Webseite www.bunbo.de zur Verfügung gestellten Buchungsportals oder
  2. durch Übermittlung der buchungsrelevanten Daten durch den Mieter an die Vermieterin per E-Mail.

(Für beide Fälle gilt = Willenserklärung des Mieters)

Nach Bearbeitung durch unsere Reservierung erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung sowie den Mietvertrag per Mail zugesandt (= Willenserklärung der Vermieterin). Erst mit Versand dieser Mail kommt der Vertrag durch beidseitige Willenserklärung endgültig zustande.

Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung eines nicht fristgemäßen Zahlungseingangs. In diesem Fall steht dem Vermieter eine Entschädigung entsprechend dem folgenden Absatz zu.

Der Vertrag kommt zustande zwischen der Aquare Charter GmbH und dem namentlich genannten Mieter. Eine Weitervermietung bzw. Untervermietung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Aquare Charter GmbH zulässig.

2. Rücktritt des Mieters:

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vercharterer vom Mietvertrag zurückzutreten.

Gibt der Mieter seine Rücktrittserklärung gegenüber der Vermieterin weniger als

  • 42 Kalendertage vor Beginn der Mietzeit, so sind 90% des Mietpreises zur Zahlung fällig.
  • 56 Kalendertage vor Beginn der Mietzeit, so sind 30% des Mietpreises zur Zahlung fällig.
  • 90 Kalendertage vor Beginn der Mietzeit beträgt die von dem Mieter zu entrichtende Zahlung pauschal 150,- €. 

Für jeden Fall des Rückstritts verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Mindestpauschale in Höhe von 50,- €. Dies gilt nicht soweit die vorstehenden Pauschalen diesen Betrag übersteigen.

3. Risikoabsicherung:

Durch Abschluss eines besonderen Vertrages zwischen der Vermieterin und dem Mieter können die vorstehenden Rücktrittsbedingungen wie nachstehend modifiziert werden.

  • Wegfall der Bearbeitungsgebühr von 50,- € bei jeglichen Stornierungen
  • Wegfall der Bearbeitungsgebühr von 150,- € bei Stornierungen bis zum 56. Kalendertag vor Reisebeginn
  • Rückerstattung der an die Vermieterin gezahlten Reisekosten bei krankheitsbedingtem Rücktritt. (Voraussetzung: Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes einer der mitreisenden Personen, welches den Antritt der Reise für den Reisezeitraum ausdrücklich untersagt)
  • Rückerstattung der an die Vermieterin gezahlten Reisekosten bei schwerer Krankheit oder Tod eines nahen Angehörigen. (Voraussetzung: entsprechender Nachweis und sofortige Stornierung)

Die Risikoabsicherung gilt nicht im Falle des Rücktrittes der Vermieterin wegen Zahlungsverzuges des Mieters.

4. Zahlungsbedingungen:

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Fälligkeit der Miete wie nachstehend vereinbart wird. Die sich daraus ergebenden Fälligkeitstermine werden dem Mieter mit der Vertragsbestätigung übersandt. Der Mieter erkennt diese als vertraglich vereinbart an.

Nach Vertragsabschluss wird der Mietpreis in einer oder zwei Raten entsprechend Nachstehendem erhoben.

  • Bei Buchung (Vertragsabschluss) mehr als 56 Tage vor Anreise:
    Anzahlung (30%) fällig 10 Tage nach Vertragsabschluss
    Restzahlung (70%) fällig 20 Tage vor Reiseantritt
  • Bei Buchung 55-29 Tage vor Anreise:
    Gesamtpreis fällig 10 Tage nach Vertragsabschluss
  • Bei Buchung 28-11 Tage vor Anreise:
    Gesamtpreis fällig 3 Tage nach Vertragsabschluss
  • Bei Buchung weniger als 10 Tage vor Anreise:
    Gesamtpreis sofort fällig

5. Pflichten der Aquare Charter GmbH:

Sollte der Vermieter infolge eines während einer vorangegangenen Vermietung entstandenen Schadens nicht in der Lage sein, die Ferienwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder binnen 24 Stunden ab Übergabezeitpunkt eine andere oder größere Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Im Rücktrittsfall wird der Mietzins zurückerstattet. In jedem Fall erhält der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 1/7 des Wochenmietpreises.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Charterers wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Aquare Charter GmbH.

Die Verfügung über die Ferienwohnung wird dem Mieter nach Übergabe zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem er schriftlich anhand der Checkliste bestätigt, dass die Wohnung in einwandfreien Zustand ist und die vorgelegte Inventarliste verglichen und unterzeichnet hat. Der Wohnungszustand sowie Zustand und Vollständigkeit von Ausstattung und Inventar werden bei Übergabe anhand einer Check- und Inventarliste von Mieter und Aquare Charter GmbH gemeinsam überprüft und festgestellt. Mit Unterzeichnung bestätigt der Mieter die ordnungsgemäße Übergabe der Ferienwohnung nach Maßgabe der Check- und Inventarliste. Danach sind alle Einwendungen des Mieters betreffs Ausstattung und Tauglichkeit der Ferienwohnung ausgeschlossen. Vorhandene versteckte Mängel an der Ferienwohnung und an der Ausstattung berechtigen den Mieter nicht, den Mietzins zu mindern, es sei denn, der Mangel war der Aquare Charter GmbH bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt

6. Pflichten des Mieters:

Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung wie sein Eigentum zu behandeln und zu handhaben. Der Mieter ist im Fall einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Mieter haftet für alle Schäden in der Wohnung und an der Ausstattung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seinen Begleitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Treten während der Miete Schäden in der Wohnung oder an der Ausstattung auf, so hat der Mieter den Vermieter sofort telefonisch oder persönlich zu informieren, um mit ihm die Reparatur abzustimmen.

Sollte ein kleiner Schaden die Weitervermietung der Wohnung nicht behindern, muss der Kunde den Vermieter telefonisch benachrichtigen und bei selbstverursachten Schäden 24 Std. vor Nutzungsende die Wohnung zur Verfügung stellen, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für die nachfolgenden Kunden nicht verzögert wird.

7. Rückgabe der Wohnung:

Die Rückgabe der Wohnung, in von Sachen des Mieters geräumtem und besenreinem Zustand, erfolgt verbindlich zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Die Rückgabe sollte unbedingt pünktlich erfolgen, da ansonsten ein ordentlicher Ablauf der darauffolgenden Übergaben nicht gewährleistet werden kann.

Bei der Rückgabe nimmt der Vermieter eine Überprüfung der Wohnung und seinerEinrichtung vor. Wohnungszustand, Zustand und Vollständigkeit von Ausstattung und Inventar werden anhand einer Checkliste überprüft und festgestellt. Für vom Mieter zu vertretende Schäden, fehlende Ausstattungsteile sowie andere Mängel hat der Mieter eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die der Vermieter nach billigem Ermessen (§315, BGB) festsetzt und die von der hinterlegten Kaution in Abzug gebracht wird. Weitergehende Ersatzansprüche der Aquare Charter GmbH werden dadurch nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn vom Mieter zu vertretende Mängel verschwiegen worden sind.

Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit verpflichtet sich der Mieter zur Fortzahlung des Mietpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung eine Folgevermietung verloren gehen, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden.

8. Sonstiges:

Haustiere: Haustiere sind in der Ferienwohnung nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet. Preise erhalten Sie auf Anfrage (für Hunde - wie auf der Website veröffentlicht) in Abhängigkeit vom erhöhten Reinigungsaufwand. Für Schäden, die Haustiere in der Ferienwohnung oder dessen Ausstattung verursachen, haftet der Mieter.

Lärm: Der Mieter kann – auch in der Ferienwohnung – unerwartet Lärm von Bauarbeiten, vom Restaurant, Verkehr oder ähnlichem ausgesetzt sein. Die Aquare Charter GmbH kann für Lärm nicht verantwortlich gemacht werden.

Parkplätze: Es befinden sich genügend Parkplätze an bzw. im näheren Umfeld der Ferienwohnung. Kostenpflichtige Parkplätze werden laut Preisliste abgerechnet.

Mietpreis: Der vereinbarte Mietpreis umfasst die Ferienwohnung mit Ausstattung (Geschirr, Bettdecken und Kissen, Zubehör). Unsere Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen! Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen oder können gegen Gebühr vor Ort ausgeliehen werden.

Endreinigung: Am Ende der Mietzeit muss die Ferienwohnung in einem ordentlichen, besenreinen Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden. Hierbei muss der Mieter speziell auf die Reinigung des Kühlschranks, Gefrierschrankes, Herd und Backofen achten. Bei groben Verschmutzungen, fehlendes oder mangelhaftes Aufräumen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behalten wir uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr vor. Auch wenn die Endreinigung bei Wochenbuchungen inklusive ist, obliegt dem Mieter die Verpflichtung zum Abwasch des Geschirrs, Ausräumen des Kühlschrankes, Reinigung des Backofens und das Aufräumen innerhalb und außerhalb der Ferienwohnung. Bei kürzeren Mietzeiten, wird die Endreinigung mit 45,- € (FeWo 45m²) bzw. 55,- € (FeWo 55m²) abgerechnet.

Energie und Wasser: Der Energie- und Wasserverbrauch ist bis zu einer Mietzeit von 3 Wochen inklusive. Bei längerer Mietzeit wir der Verbrauch separat nach vorheriger Vereinbarung abgerechnet.

Nach der Anmietung: Sollten Sie wider Erwarten Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Anmietung der Ferienwohnung haben, so müssen Sie diese innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Ende der Anmietung der Aquare Charter GmbH gegenüber anmelden. Gern können Sie die Anmeldung richten an Aquare Charter GmbH, Große Mühlenstr. 24f, 14774 Brandenburg OT Plaue, E-Mail: info@bunbo.de. Neben der Minderung oder der Kündigung können Sie einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn Sie den Mangel der Anmietung nicht zu vertreten haben.

Außergewöhnliche Ereignisse: Sofern die Durchführung des Mietvertrages auf Grund von höherer Gewalt wie z. B. Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Trockenheit, anderen ungewöhnlichen Wetterbedingungen, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnissen, Einstellung des Devisenhandels, Streik, Aussperrung oder ähnlicher höherer Gewalt, die bei Buchung nicht vorhersehbar war, nicht möglich oder wesentlich erschwert ist, ist der Eigentümer der Ferienwohnung dazu berechtigt, die Buchung zu stornieren, da der Eigentümer nicht für Vorkommnisse der genannten Art verantwortlich gemacht werden kann. Der Eigentümer der Ferienwohnung kann bei Insektenangriffen auf das Ferienobjekt oder dessen Grundstück nicht zur Verantwortung gezogen werden, ebenso nicht bei Diebstahl, Beschädigungen o. ä., das Eigentum des Mieters betreffend.

Datenschutz: Die Aquare Charter GmbH erhebt im Rahmen der Anbahnung, des Abschlusses und der Abwicklung von Verträgen zur Vermietung ihrer Ferienwohnungen personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Ziff. 1. DSGVO. Die Rechtsmäßige Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen von Art. 6 Abs. 1. lit. BDSGVO. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter https://bunbo.de/datenschutzerklaerung

Gerichtsstand: Gerichtsstand ist der Erfüllungsort gemäß § 29 ZPO. Dies ist für beide Vertragsparteien Brandenburg an der Havel. Materiell rechtlich findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Salvatorische Klausel: Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Solchen Falls wird die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung und dem Willen der Partei am ehesten entspricht.


Stand: 04/2021