Angeln im Hausbooturlaub

Im Hausbooturlaub unterwegs mit Angel und Kescher

Angeln ist für viele unserer Gäste in ihrem Hausbooturlaub ein Thema - ob für den leidenschaftlichen Angler oder für den interessierten Einsteiger und Gelegenheitsangler. Daher haben wir für Sie hier die wichtigsten Informationen zum Thema Angeln in unseren Bootsrevieren zusammengestellt.

Die Fischerei wird durch Landesgesetze geregelt und durch entsprechende Fischereiordnungen ergänzt. Der Großteil unserer Reviere liegt in Brandenburg. Eine Ausnahme: wenn Sie von Lychen aus starten und in Richtung Canow fahren, befinden Sie sich ab dem Ziernsee in Mecklenburg-Vorpommern und es gelten die entsprechenden Bestimmungen. Die andere Ausnahme: ab der Unteren Havel Wasserstraße, km 118, bewegen Sie sich zunächst abwechselnd zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt hin und her. Ab km 134 Richtung Havelberg befinden Sie sich nur noch in Sachsen-Anhalt.

Das Land Brandenburg bietet Ihnen die einmalige Möglichkeit, ohne Fischereischeinprüfung auf Friedfische (Karpfen, Rotfeder, Brassen, Schleie, etc.) mit der entsprechenden Angelkarte zu angeln. Für das Angeln auf Raubfische (Hecht, Zander, Barsch, etc.) ist ein Bundesfischereischein erforderlich.

    Bestimmungen in Brandenburg

    • Das Angeln auf Friedfische mit der Handangel ist in Brandenburg ohne Fischereischein möglich.
    • Das Angeln auf Raubfische ist nur mit Fischereischein nach Bestehen der Anglerprüfung möglich.
    • Ein Nachweis über die Zahlung der Fischereiabgabe sowie die Angelkarte für das jeweilige Gewässer müssen immer mitgeführt werden.
    • Kinder unter 8 Jahren dürfen grundsätzlich nicht selbst angeln, sind aber von der Angelkarte befreit. Lediglich die Jugendfischereiabgabe muss entrichtet werden.
    • Fangverbote, Schonzeiten und Mindestmaße können Sie der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) entnehmen.
    • Auf den Angelkarten können weitere Einschränkungen eingetragen sein.

    Bestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern

    • In Mecklenburg-Vorpommern gilt Fischereischeinpflicht ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Wer keinen besitzt, kann allerdings den zeitlich begrenzten Touristenfischereischein erwerben.
    • Zusätzlich wird die Angelkarte für das jeweilige Gewässer als Angelerlaubnis benötigt.
    • Der gültige Fischereischein und die Angelkarte müssen beim Angeln immer mitgeführt werden.
    • Fangverbote, Schonzeiten und Mindestmaße können Sie der Binnenfischereiverordnung M-V (BiFVO M-V) entnehmen.
    • Auf den Angelkarten können weitere Einschränkungen eingetragen sein.

    Bestimmungen in Sachsen-Anhalt

    • In Sachsen-Anhalt gilt Fischereischeinpflicht ab dem vollendeten 8. Lebensjahr.
    • Zusätzlich wird die Angelkarte für das jeweilige Gewässer als Angelerlaubnis benötigt.
    • Der gültige Fischereischein und die Angelkarte müssen beim Angeln immer mitgeführt werden.
    • Fangverbote, Schonzeiten und Mindestmaße können Sie der Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen.
    • Auf den Angelkarten können weitere Einschränkungen eingetragen sein.

    Eine Fülle weiterer Informationen rund um das Thema Angeln finden Sie in der Broschüre zum Touristenfischereischein, die das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern rausgebracht hat. Diese soll eine Mindestkunde im Umgang mit der Angel und natürlich in der Handhabung der gefangenen Fische vermitteln. Die Broschüre finden Sie auf der Seite des Landesamtes. Sie ist für Einsteiger besonders zu empfehlen.

    Wie komme ich an die Angelkarte?